Artikel: Whistleblowing bei der DB
Sie möchten eine Meldung abgeben? Hier finden Sie eine Übersicht der Meldekanäle, die Ihnen dazu zur Verfügung stehen.
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regelungen, wie dem Code of Conduct, und ethischer Grundsätze ist im DB-Konzern von größter Bedeutung. Unser Hinweissystem dient dazu, mögliche Verstöße in diesem Zusammenhang von Mitarbeitenden oder Geschäftspartner:innen frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen schnellstmöglich zu unterbinden.
Dabei wird der Schutz von Hinweisgebenden stets nach den gesetzlichen Vorschriften gewährleistet. Alle Meldungen werden höchst vertraulich behandelt. Hinweisgebende haben auch die Möglichkeit, Meldungen anonym einzureichen. Unser Verfahren ist darauf ausgerichtet, unabhängig und unparteiisch zu erfolgen, sowie faire und zügige Untersuchungen zu gewährleisten. Für Betroffene bleibt die Unschuldsvermutung gewahrt, bis der Verstoß nachgewiesen ist.
Wenn Sie Informationen zu möglichen Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften haben, können Sie diese sicher über unsere nachfolgend dargestellten Meldestellen und Meldekanäle einreichen. Bitte geben Sie Meldungen nach bestem Wissen und Gewissen ab und kennzeichnen Vermutungen sowie eigene Schlussfolgerungen. Ihre Meldung ist von großer Bedeutung für die Aufdeckung von Missständen und das Beibehalten einer transparenten und unseren Werten entsprechenden Arbeitsumgebung in unserer Organisation und die kontinuierliche Verbesserung unseres Unternehmens.
Meldestelle Compliance
Deutsche Bahn AG – Compliance Hinweismanagement, Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin
+49 30 297 62710
compliance.hinweismanagement@deutschebahn.com
Online-Hinweissystem BKMS®
Vertrauensanwältinnen
Meldestelle Nachhaltigkeit und Umwelt
Für Verstöße gegen Menschen- und Umweltrechte sowie Risiken in diesem Zusammenhang und für Beschwerdeverfahren nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz), wenden Sie sich an die Meldestelle Nachhaltigkeit und Umwelt.
Wie gebe ich eine Meldung richtig ab?
Damit Ihre Meldung angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass die Meldung so konkret wie möglich ist. Es ist hilfreich, wenn Sie die fünf W-Fragen in Ihrer Meldung berücksichtigen.
Schildern Sie den Sachverhalt und beachten Sie dabei Folgendes:
- Was ist passiert?
- Wo hat sich der Vorfall ereignet?
- Wann war der Vorfall? Wenn möglich, nennen Sie Zeitraum, Datum und Uhrzeit.
- Wie oft ist er passiert?
- Wer? Um wen geht es? Wer ist betroffen?
Bitte prüfen Sie vor Abgabe einer Meldung umsichtig, ob die Informationen, die Sie übermitteln möchten, inhaltlich zutreffend sind. Bloße Vermutungen oder eigene Schlussfolgerungen machen Sie bitte als solche kenntlich. Sie können eine Meldung auch ohne konkrete Beweise abgeben. Die Meldung wird geprüft und weiter ermittelt, wenn ausreichende Verdachtsmomente vorliegen.
Hilfreich ist es zudem, wenn Sie den zuständigen DB-Mitarbeitenden für Rückfragen zur Verfügung stehen. Dies ist auch möglich, wenn Sie eine anonyme Meldung abgeben möchten; gerne können Sie hierfür den geschützten Postkasten über das Online-Hinweissystem BKMS® (Business Keeper Monitoring System®) nutzen.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass das vorsätzliche oder grob fahrlässiges Erheben falscher Anschuldigungen strafrechtliche sowie zivilrechtliche Folgen haben könnte.
Wie kann ich melden?
Sie können Meldungen entweder unter Angabe Ihres Namens oder anonym abgeben. Es gibt folgende Meldekanäle im DB-Konzern:
- Das Online-Hinweissystem BKMS® bietet einen anonymen, webbasierten Zugang zur Abgabe von Hinweisen und steht in zweiundzwanzig Sprachen jederzeit zur Verfügung. Durch die Einrichtung eines geschützten Postkastens im Hinweissystem kann auch anonym mit den zuständigen DB-Mitarbeitenden kommuniziert werden. Das Tool wird von einem unabhängigen Betreiber betreut. Die Daten werden auf geschützten Servern in Deutschland gespeichert. Die inhaltliche Bearbeitung der Meldungen erfolgt ausschließlich durch hierfür besonders geschulte und zur Verschwiegenheit verpflichtete DB-Mitarbeitende.
- Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich telefonisch, per E-Mail oder Post sowie persönlich unter den o.a. Kontaktmöglichkeiten an uns zu wenden. Für einen persönlichen Termin bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail.
- Neben den vorgenannten Möglichkeiten stehen Ihnen für Meldungen an die Meldestelle Compliance unsere Vertrauensanwältinnen (siehe oben) zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um unabhängige Anwältinnen, welche in Berlin, Frankfurt am Main und Stuttgart tätig sind. Sie können sich jederzeit vertrauensvoll an diese – auch anonym – wenden.
Was kann ich melden?
Sie können jeden Verdacht auf einen möglichen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften – beispielsweise Betrug, Untreue oder Korruptionsdelikte – melden, der einen Anknüpfungspunkt zum DB-Konzern hat. Beispiele hierfür sind u.a. potenzielle Verstöße von Geschäftspartner:innen der DB, einschließlich schwerwiegender Risiken und Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch direkte und indirekte Lieferanten, genauso wie Meldungen zu möglichen Verstößen begangen durch Beschäftigte des DB-Konzerns.
Bitte beachten Sie, dass Kundenbeschwerden über Produkte oder Dienstleistungen der DB nicht über die zuständigen Meldestellen des Hinweismanagements abgewickelt werden; diese stellen keine Hinweisgebermeldungen dar.
Wer kann Meldungen abgeben?
Das Hinweissystem steht grundsätzlich jedem offen, d.h. auch Personen außerhalb des DB-Konzerns können hier potenzielle Verstöße mit Bezug zur DB melden.
Wird meine Identität vertraulich behandelt?
Ja. Der Schutz von Hinweisgebenden und die vertrauliche Behandlung Ihrer Meldung ist für die Deutsche Bahn von großer Bedeutung. Die inhaltliche Bearbeitung der Meldungen erfolgt ausschließlich durch hierfür besonders geschulte und zur Verschwiegenheit verpflichtete DB-Mitarbeitende. Sämtliche Meldungen werden vertraulich und unter Einhaltung der Vorgaben des Datenschutzes behandelt. Auch können Meldungen anonym abgegeben werden.
Wie ist der weitere Ablauf nach meiner Meldung?
Nach Eingang Ihrer Meldung wird diese zunächst auf Schlüssigkeit bzw. Stichhaltigkeit überprüft, d.h. es wird geprüft, ob genügend konkrete, nachvollziehbare Anhaltspunkte für einen Gesetzesverstoß vorliegen und ein Anknüpfungspunkt zum DB-Konzern erkennbar ist. Ist dies der Fall, werden weitere Schritte zur Aufklärung des Sachverhalts eingeleitet. Sofern hinweisgebende Personen Kontaktdaten hinterlassen oder bei einer Meldung über das Online-Hinweissystem BKMS® einen Postkasten einrichten, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Die Datenschutzhinweise finden Sie auf der Seite Hinweise zum Datenschutz.
Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz.