Das Kartellrecht beachten und Verstöße vermeiden

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    Die Zusammenarbeit des DB-Konzerns mit seinen Geschäftspartnern beruht auf den im DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner beschriebenen Standards und Erwartungen. Der Einhaltung kartellrechtlicher Regeln kommt dabei ein besonderes Gewicht zu.

    Wir erwarten, dass sich unsere Lieferanten an die Regeln des Kartellrechts halten, d.h. wettbewerbsbeschränkende Absprachen zu Preisen, Gebieten und Ausschreibungen vermeiden.

    Mit überschaubarem Aufwand können auch kleine und mittlere Unternehmen Kartellen und den damit verbundenen großen Risiken sehr wirksam vorbeugen. 

    Die Unterlagen, die rechts zum Download zur Verfügung stehen, sind vom Deutschen Institut für Compliance e.V. (DICO) zusammen mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) herausgegeben. Sie geben einen Überblick darüber, worauf es bei der kartellrechtlichen Compliance ankommt:

    • DICO Leitlinie: Kartellrechtliche Compliance - Eckpunkte für effektive Compliance Programme: Die Leitlinie soll Unternehmen Unterstützung bei der Errichtung von kartellrechtlichen Compliance-Programmen geben. Das Dokument, das rechts zum Download zur Verfügung steht, enthält einen Auszug aus der entsprechenden Leitlinie. Die vollständige Leitlinie kann kostenfrei über die DICO-Geschäftsstelle bzw. den BME (vgl. Link rechts) bestellt werden.
    • Beispielhaftes kartellrechtliches Regelwerk ("Dos & Don'ts"): Verhaltensregeln zur Vermeidung von Kartellverstößen

    Auf Beschaffungsmärkten mit erhöhter Kartellneigung vereinbart die Deutsche Bahn AG seit dem 1. Januar 2014 mit ihren Lieferanten die "Ergänzenden Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen für die Kartellprävention (EVB Kartellprävention)". Diese verpflichten die Lieferanten zur  Einführung bzw. Beibehaltung angemessener kartellrechtlicher Compliance-Maßnahmen. Hierzu gehören (i) das Bestehen eines kartellrechtlichen Regelwerks, (ii) regelmäßige Schulungsveranstaltungen für die Geschäftsführung bzw. für Mitarbeiter mit Wettbewerberkontakten und (iii) ein kompetenter in- oder externer Ansprechpartner. Durch Vereinbarung der EVB Kartellprävention möchte die Deutsche Bahn AG nicht nur ihre Beschaffungsrisiken minimieren, sondern auch ihre Lieferanten bei der Einführung und Beibehaltung kartellrechtlicher Compliance-Programme unterstützen. Die Identifizierung von Märkten mit erhöhter Kartellneigung erfolgt dabei durch nach wissenschaftlichen Kriterien durchgeführte regelmäßige ökonomische Screenings.