Artikel: Konsum von Alkohol im Hamburger Hauptbahnhof ab sofort verboten
Deutsche Bahn will Sicherheitsgefühl verbessern • Umsetzung mit Augenmaß • Gastronomie nicht betroffen
Die Deutsche Bahn (DB) führt ein Alkoholkonsumverbot im Hamburger Hauptbahnhof ein. Ab heute ist es nicht mehr erlaubt, Alkohol zu trinken oder alkoholische Getränke dabei zu haben, die zum Konsum im Bahnhof bestimmt sind. Ebenfalls gilt ab sofort ein Alkoholkonsumverbot auf dem angrenzenden Hachmannplatz und dem Heidi-Kabel-Platz.
Michael Dominidiato, Leiter DB Bahnhofsmanagement Hamburg: „Wir reagieren auf den vielfach von Reisenden und Bahnhofsbesuchern geäußerten Wunsch nach mehr Sicherheit am Hauptbahnhof und möchten durch das Alkoholkonsumverbot das subjektive Sicherheitsempfinden in unserem Bahnhof verbessern.“
Das Verbot umfasst den gesamten Hamburger Hauptbahnhof und die Wandelhalle einschließlich aller Zuwegungen und der Bahnsteige. Ausgenommen sind alkoholische Getränke, die beispielsweise aus einem Einkauf stammen und verschlossen nach Hause gebracht werden. Auch in den gastronomischen Betrieben innerhalb des Bahnhofs darf weiterhin Alkohol getrunken werden.
Das neue Verbot wird mit Augenmaß umgesetzt. Zunächst informieren Mitarbeitende der DB über die geänderte Hausordnung, zudem weisen Durchsagen und Aushänge im Bahnhof darauf hin. Bei Verstößen kann ein Platzverweis erfolgen, im Wiederholungsfall auch ein Hausverbot ausgesprochen werden.