Artikel: DB setzt Schadensersatz im Luftfrachtkartell erfolgreich durch
Einigung mit letzter Beklagten Cathay Pacific • Verfahren mit Schadensersatzansprüchen in Rekordhöhe insgesamt beendet
Die Deutsche Bahn (DB) hat erfolgreich ihre Schadensersatzansprüche gegen die Beteiligten des Luftfrachtkartells durchgesetzt. Die Tochtergesellschaft DB Barnsdale AG und Cathay Pacific erzielten eine Einigung im Zivilverfahren zu dem von der Europäischen Kommission festgestellten Luftfrachtkartell. Damit beenden die Unternehmen ihre seit mehr als einem Jahrzehnt laufende Auseinandersetzung vor dem Landgericht Köln. Durch die Einigung ist das Verfahren insgesamt beendet, da Cathay Pacific die letzte verbliebene Beklagte in dem Verfahren war. Über die Einzelheiten des Vergleichs sowie die Höhe der Vergleichssumme wurde Vertraulichkeit vereinbart.
Martin Seiler, DB-Vorstand für Personal und Recht: „Unsere Kartellrechtler haben insgesamt über 65 Vergleiche abgeschlossen und knapp 700 Millionen Euro Schadensersatz in den letzten Jahren erkämpft – ein bedeutender Erfolg für fairen Wettbewerb und wirtschaftliche Gerechtigkeit. Daher freue ich mich, dass nun auch das langwierige Verfahren zum Luftfrachtkartell beendet ist.“
Die Europäische Kommission hatte – ebenso wie verschiedene andere Kartellbehörden weltweit – hohe Bußgelder gegen elf Luftfrachtunternehmen (Air Canada, Air France-KLM, British Airways, Cathay Pacific, Cargolux, Japan Airlines, LAN Chile, Martinair, SAS, Singapore Airlines und Qantas) wegen globaler kartellrechtswidriger Absprachen über Treibstoff- und Sicherheitszuschläge verhängt. Die Entscheidung der Europäischen Kommission wird momentan letztinstanzlich vom Gerichtshof der Europäischen Union überprüft.
Die DB Barnsdale AG machte ab 2013 vor dem Landgericht Köln Schadensersatzansprüche in Rekordhöhe von DB Schenker und anderen Spediteuren und Verladern geltend, die ihre Ansprüche an sie abgetreten hatten. Vor der jetzt mit Cathay Pacific erzielten Einigung konnte die DB Barnsdale AG bereits mit anderen ursprünglich beklagten Luftfrachtunternehmen außergerichtliche Einigungen abschließen. Eine abschließende gerichtliche Entscheidung in der Sache war noch weit entfernt.