Artikel: Stuttgart 21: Gericht bestätigt Pläne für Gäubahn
Bahn kann für S-Bahn-Anschluss Gäubahndamm wie geplant zurückbauen • Klagen von Verbänden haben keinen Erfolg • Gäubahn bleibt bis zur Fertigstellung des Pfaffensteigtunnels am Regionalbahnhof Stuttgart-Vaihingen mit ÖPNV-Netz der Landeshauptstadt verknüpft
Die Deutsche Bahn kann ihre Pläne für die Gäubahn und für die S-Bahn im Rahmen von Stuttgart 21 wie geplant umsetzen. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart am heutigen Donnerstag bestätigt; die Klagen zweier Verbände gegen die Bundesrepublik Deutschland hatten keinen Erfolg.
Für den Bau der im Rahmen von S21 entstehenden neuen S-Bahn-Trasse zwischen Stuttgart-Nord und der S-Bahn-Station Hauptbahnhof ist es notwendig, in den Gäubahndamm einzugreifen, der zum noch bestehenden alten Kopfbahnhof führt. Die Gäubahn endet deshalb voraussichtlich von Frühjahr 2026 an am Regionalbahnhof in Stuttgart-Vaihingen, bis sie im Jahr 2032 über den Pfaffensteigtunnel und den Flughafen in den künftigen Hauptbahnhof geführt wird.
Die Gäubahn bleibt auch bis zur Fertigstellung der Gäubahn-Anbindung über den Flughafen weiterhin mit dem engmaschigen Netz an S-Bahnen, Stadtbahnen und Buslinien innerhalb der Landeshauptstadt Stuttgart verknüpft; die Züge werden währenddessen am Regionalbahnhof in Stuttgart-Vaihingen halten. Eine im Auftrag der Stuttgarter Straßenbahnen AG erstellte Studie des Verkehrswissenschaftlichen Instituts Stuttgart (VWI) aus dem Jahr 2020 belegt, dass der Regionalbahnhof Stuttgart-Vaihingen als zeitweiser Verknüpfungspunkt für die Fern- und Regionalverkehrslinien der Gäubahn gut geeignet ist.
Ab Inbetriebnahme von Stuttgart 21 fährt ab dem Regionalbahnhof Stuttgart-Vaihingen von 6 Uhr an im Schnitt alle drei bis vier Minuten eine S-Bahn in Richtung Stadtmitte und Hauptbahnhof.
Das Land Baden-Württemberg hat zudem für den Zeitraum, in dem die Züge der Gäubahn in Vaihingen beginnen und enden, zahlreiche Kompensationsleistungen angekündigt wie etwa die Verlängerung der S-Bahn nach Horb.