Deutsche Bahn entschädigt Reisende wegen kurzfristiger Streckensperrungen

Drehgenehmigung Drehgenehmigung
FAQ FAQ Mediathek Mediathek Kundenkontakt Kundenkontakt
06. April 2023, 13:30 Uhr
Stuttgart

Artikel: Deutsche Bahn entschädigt Reisende wegen kurzfristiger Streckensperrungen

Entschädigung für betroffene Abonnenten und Inhaber von Jahrestickets des S-Bahn-, Regionalverkehrs und des VVS sowie des JugendTicketBW bzw. StudiTickets wegen kurzfristiger Ankündigung • Umfangreicher Kabeltiefbau macht mehrwöchige Sperrungen notwendig • Fahrplankonzept für den Zeitraum vom 21. April bis 12. Mai 2023 steht fest • DB arbeitet unter Hochdruck am Fahrplankonzept für den Zeitraum vom 12. Mai bis 29. Juli und informiert darüber schnellstmöglich

Die Deutsche Bahn (DB) bittet Reisende für die kurzfristige Ankündigung von Streckensperrungen mit einer Sonderaktion um Entschuldigung. Abonnenten und Inhaber von Jahrestickets des S-Bahn-, Regionalverkehrs und des VVS erhalten eine einmalige Entschädigung in Höhe von 49 Euro; dies entspricht dem monatlichen Preis für das Deutschlandticket ab dem 1. Mai. JugendTicketBW-Abonnenten und StudiTicket-Inhaber erhalten einmalig 31 Euro.

Thorsten Krenz, Konzernbevollmächtigter der DB für Baden-Württemberg:
„Wir wissen, dass wir den Reisenden einiges abverlangen. Mit der Entschädigung wollen wir uns bei den Kundinnen und Kunden des S-Bahn- und Regionalverkehrs für die kurzfristige Ankündigung entschuldigen. Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit den Aufgabenträgern dafür einen unbürokratischen Weg gefunden haben.“

Für die Sperrphasen vom 21. April bis 12. Mai 2023 stehen zudem nun das Fahrplankonzept und das Schienenersatzverkehr-Angebot fest. Thorsten Krenz: „Wir haben alles getan, um die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Nach sehr kooperativen Abstimmungen mit den Verkehrsunternehmen gibt es nun ein Angebot, das für die Reisenden alle Möglichkeiten ausschöpft: Jede Bahnverbindung, die in der Kürze der Vorbereitungszeit fahrbar ist, wird gefahren.“

Die DB setzt in den Sperrphasen zusätzliches Servicepersonal zur Unterstützung der Fahrgäste ein. An allen vom Schienenersatzverkehr (SEV) betroffenen Bahnhöfen finden die Reisenden ein durchgängiges und einfach verständliches Bodenleitsystem zu den Ersatzhaltestellen vor. Am Bahnhof Stuttgart-Bad Cannstatt befindet sich die Ersatzhaltestelle, abweichend vom üblichen SEV-Halteplatz, in der Kegelenstraße (Ausgang „Wasen“).

Zudem vergrößert die DB ihr Angebot an Leihfahrrädern in der Stadt: Ab dem 12. Mai stehen 200 zusätzliche Fahrräder von RegioRadStuttgart an den SEV-Stationen zur Verfügung. Diese können 60 Minuten lang kostenlos genutzt werden.

Die DB hatte am 10. März angekündigt, ab dem 21. April bis Ende Juli im Bereich Waiblingen/Bad Cannstatt sowie im zweiten Halbjahr 2023 im Bereich Vaihingen/Flughafen/Böblingen phasenweise Gleise und Strecken zusätzlich zur bereits bekannten Sperrung der S-Bahn-Stammstrecke zu sperren. Der Grund sind Kabelarbeiten im Zusammenhang mit dem Ausbau des Digitalen Knotens Stuttgart, die umfangreicher sind als zunächst angenommen. Aufgrund des Pilotcharakters des Projekts muss die DB hier auf unvorhersehbare Umstände reagieren – eine Blaupause für den Bau eines Digitalen Eisenbahnknotens gibt es bislang nicht.

Bahnangebot auf den Strecken, die von den kurzfristigen Bauarbeiten für den Digitalen Knoten Stuttgart betroffen sind:

Zeitraum vom 21. April bis 25. April

Fernverkehr

Folgende Züge fahren von und nach München:

  • Stündlich von/nach NRW/Berlin über Stuttgart Hbf
  • Zweistündlich von/nach NRW ohne Halt Stuttgart Hbf
  • Einzelne IC-Verbindungen

Die TGV/ICE-Verbindung aus/nach Paris fährt nur ab/bis Stuttgart Hbf.

Regionalverkehr

Folgende Züge fahren jeweils in beide Richtungen:

  • S-Bahn-Linien S1, S2 und S3 im 30-Minuten-Takt, Ausfall der S4 auf dem Abschnitt Backnang – Marbach
  • MEX Crailsheim/Schwäbisch Hall – Stuttgart über Backnang/Ludwigsburg mit zusätzlichen Halten in Marbach
  • RE Nürnberg – Stuttgart über Backnang/Ludwigsburg mit zusätzlichen Halten in Marbach
  • IRE Aulendorf/Sigmaringen – Stuttgart fährt nur bis Tübingen
  • RE Friedrichshafen – Stuttgart mit Zusatzhalt in Bad Cannstatt
  • MEX Tübingen – Heilbronn/Osterburken fährt wie gewohnt
  • MEX Gaildorf – Stuttgart fährt nur bis Waiblingen
  • MEX Ulm – Göppingen – Stuttgart fährt nur bis Plochingen
  • MEX Crailsheim – Aalen – Stuttgart fährt nur bis Waiblingen
  • IRE 1 Aalen – Stuttgart – Karlsruhe fährt nur zwischen Stuttgart und Karlsruhe

Schienenersatzverkehr (jeweils in beide Richtungen):

  • Von Backnang nach Marbach S4-Ersatz (30-Minuten-Takt)
  • Von Waiblingen nach Bad Cannstatt (Ersatz für MEX Waiblingen – Stuttgart)
  • Von Plochingen – Stuttgart Express-SEV (Ersatz für MEX Plochingen – Stuttgart)

Zeitraum vom 25. April bis 12. Mai

Alle Züge des Fern- und des Regionalverkehrs fahren wie üblich, mit folgenden Ausnahmen im Regionalverkehr:

  • S-Bahn-Linien S1, S2 und S3 nur im 30-Minuten-Takt
  • Zeitliche Anpassungen einiger Nahverkehrslinien (Verschiebung der Ankunfts- und Abfahrtszeiten um wenige Minuten)

Ein Schienenersatzverkehr ist nicht erforderlich.

Alle Reiseverbindungen vom 21. April bis 12. Mai 2023 werden bis spätestens zum 14. April in den Fahrplanmedien wie bahn.de eingepflegt und sind ab dann auch im DB Navigator ersichtlich.

Für Reisende im Fernverkehr, deren bereits gebuchte Züge anders oder nicht verkehren, gelten die üblichen Fahrgastrechte, einsehbar unter www.bahn.de/service/buchung.

An den Fahrplan- und SEV-Konzepten für die Sperrungen im Bereich Waiblingen/Bad Cannstatt im Zeitraum vom 12. Mai bis 29. Juli 2023 sowie für die im zweiten Halbjahr 2023 geplanten Sperrungen im Bereich Vaihingen/Flughafen/Böblingen wird derzeit noch mit Hochdruck gearbeitet. Die DB wird darüber schnellstmöglich informieren.

Die drei wichtigsten Fragen und Antworten zum Entschädigungsprozess

      1. Wer bekommt eine Entschädigung?

Die Entschädigung gilt für alle von den Sperrungen betroffenen Fahrgäste, die zum Stichtag 5. April 2023 Inhaber eines VVS-Abos/JahresTickets bzw. eines Abos/JahresTickets des Regionalzugverkehrs oder eines betroffenen JugendTicketBW-Abonnements bzw. StudiTickets des VVS und ggf. benachbarter Verbünde waren.

      2. Wie hoch ist die Entschädigung?

Die DB entschädigt die von den kurzfristig angekündigten Sperrungen betroffenen oben genannten Abonnenten bzw. Jahresticket-Inhaber in Höhe eines Monatspreises für das Deutschlandticket. Diese Kunden erhalten somit 49 Euro zurück. Betroffene JugendTicketBW-Abonnenten bzw. StudiTicket-Inhaber erhalten 31 Euro zurück.

     3. Wie läuft die Entschädigung ab?

Die verschiedenen Kundencenter schreiben die registrierten Abokunden direkt an, um sie über den weiteren Prozess zur Entschädigung zu informieren und veranlassen unbürokratisch die Auszahlung. Dieser Prozess verläuft automatisch, die Kunden müssen sich dafür nicht an ihr Kundencenter wenden.

Für die betroffenen Stammkunden ohne Abo-Vertrag (Jahrestickets im Barkauf und StudiTickets) werden Informationen zum Verfahren in Kürze auf den Internetseiten der beteiligten Verkehrsverbünde mit diesen Angeboten bekannt gegeben. In diesem Bereich kann teilweise nicht auf gespeicherte Kundendaten zurückgegriffen werden.

Die DB zahlt den jeweiligen Verkehrsunternehmen eine entsprechende Kompensation.