Artikel: Anfrage auf Mitnutzung von Flächen/ Anlagen der Deutschen Bahn AG (Gestattungen)
Sie möchten Flächen oder bauliche Anlagen im Eigentum der Deutschen Bahn AG für Ihre eigenen Zwecke, z.B. als Zuwegung, Abstandsfläche, für einen geringfügigen Überbau oder Ähnliches, mitnutzen?
Eine solche Mitbenutzung (Gestattung) kann nach Prüfung durch die Deutsche Bahn gestattet werden. Geprüft wird die Vereinbarkeit der angefragten Mitbenutzung insbesondere in Bezug auf die Auswirkungen auf den Eisenbahnverkehr und die Eisenbahnverkehrssicherheit sowie den unternehmerischen Aktivitäten der Deutschen Bahn AG.
Ablauf Ihrer Anfrage
Wir prüfen, ob die Vereinbarkeit der angefragten Mitbenutzung mit den Aktivitäten und Absichten der Deutschen Bahn, insbesondere die Auswirkungen auf den Eisenbahnverkehr und die Eisenbahnverkehrssicherheit gewährleistet ist.
Reichen Sie Ihre Anfrage bitte über das Online Portal - DB Immobilien ein. Sollte Ihnen eine Einreichung über das Online Portal nicht möglich sein, können Sie alternativ das Antragsformular nutzen.
Nach positiver Prüfung aller für die Deutsche Bahn AG relevanten Gesichtspunkten vereinbaren wir Ihr Anliegen gemeinsam in einem verbindlichen Gestattungsvertrag.
Es fallen Kosten an!
Prüfentgelt
Für den Prüfaufwand der Anfrage fallen Kosten bei der Deutschen Bahn AG an, die vom Anfragenden zu übernehmen sind. Das Prüfentgelt ist auch dann zu zahlen, wenn nach Prüfung die Anfrage abgelehnt wird.
Gestattungsentgelt
Gestattet die Deutsche Bahn (nach Prüfung mit positivem Ergebnis) die angefragte Gestattung, fällt neben den Prüfkosten zusätzlich ein Entgelt für die eingeräumte Gestattung (Mitnutzung) an. Dieses richtet sich nach Art und Umfang der angefragten Mitnutzung und wird nach marktüblichen Gesichtspunkten festgelegt.
Erforderliche Unterlagen
Damit eine umfassende Prüfung der angefragten Mitnutzung (Gestattung) zeitnah erfolgen kann, sind bestimmte Angaben und Unterlagen bei der Deutschen Bahn einzureichen.
Dafür nutzen Sie unser Online Portal - DB Immobilien. Sie werden zur Bereitstellung aller notwendigen Angaben und Unterlagen durch das System geführt.
Alternativ werden diese Angaben auch im Antragsformular abgefragt.
- Checkliste mit Informationen zu den einzureichenden Unterlagen
- Das Antragsformular beinhaltet die wichtigsten Angaben zur Mitnutzung (Gestattung)
- Erläuterungsbericht
- Lageplan
Alle weitere erforderlichen Unterlagen variieren je nach Art und Umfang der angefragten Mitnutzung (Gestattung). Bitte entnehmen Sie die konkret einzuhaltenden Anforderungen der im Downloadbereich hinterlegten Checkliste (Information zu den einzureichenden Unterlagen) entsprechend Ihres Anliegens. Wir weisen darauf hin, dass eine Prüfung Ihrer Anfrage nur erfolgen kann, wenn alle Unterlagen vollständig bei uns eingehen.
Hinweis zu erneuerbaren Energien
Anschlussleitungen von Erzeugungsanlagen der erneuerbaren Energien unterfallen nicht den Stromkreuzungsrichtlinien (SKR). Hier sind Gestattungsverträge abzuschließen.
Für den Gestattungsvertrag werden marktübliche Entgelte angesetzt.
Ansprechpartner:innen
Über die untenstehenden Mail-Adressen können Sie die regionalen Ansprechpartner:innen kontaktieren:
Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Niedersachsen
DB.Immobilien.Nord.Gestattungen@deutschebahn.com
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
DB.DBImm.Gestattungen-Ost@deutschebahn.com
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
DB.DBImm.Gestattungen-Suedost@deutschebahn.com
Nordrhein-Westfalen
DB.Immobilien.West.Gestattungen@deutschebahn.com
Hessen, Rheinland-Pfalz
Vertragsrecht-Mitte@deutschebahn.com
Bayern
DB.DBImm.Sued.Gestattungen@deutschebahn.com
Baden-Württemberg, Saarland
Die Verlegung von Leitungen zur Ver-/ Entsorgung der Öffentlichkeit mit Gas, Wasser, Abwasser, Strom und Telekommunikation bestimmen sich nach speziellen Vereinbarungen, die hier zusammengestellt sind.
Bei der Mitbenutzung der Bahninfrastruktur (Glasfasernetz oder Trassen der Deutschen Bahn AG für den Telekommunikationsausbau) wenden Sie sich an DB Broadband.
Ist die Gestattung von der Deutschen Bahn AG geprüft, genehmigt und vertraglich vereinbart, können Sie die konkreten Baumaßnahmen mit den Ansprechpartnern im Vertrag/Zustimmung abstimmen. Weitere Informationen zur Durchführung von konkreten Baumaßnahmen auf Bahngelände erhalten Sie unter diesem Link.