Stuttgart 21: Deutsche Bahn legt gegen Urteil zur Sprechklausel-Klage Rechtsmittel ein

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25. Oktober 2024, 10:45 Uhr
Berlin/Stuttgart

Artikel: Stuttgart 21: Deutsche Bahn legt gegen Urteil zur Sprechklausel-Klage Rechtsmittel ein

Bahn sieht weiterhin gemeinsame Finanzierungsverantwortung aller Projektpartner und beantragt Zulassung der Berufung

Die Deutsche Bahn (DB) hat heute in der Klage wegen Finanzierung von Mehrkosten für das Projekt Stuttgart 21 beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Zulassung der Berufung beantragt.

In seinem erstinstanzlichen Urteil hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart eine Beteiligung der Stuttgart-21-Projektpartner Land Baden-Württemberg, Landeshauptstadt Stuttgart, Verband Region Stuttgart und Flughafen Stuttgart an den Mehrkosten des Projekts verneint.

Die Bahn ist weiterhin der Auffassung, dass sich die Projektpartner an der Finanzierung der Mehrkosten im Vorhaben Stuttgart 21 beteiligen müssen.

Die DB geht aufgrund der Entstehungsgeschichte des Projektes, den Finanzierungsverhandlungen sowie den vertraglichen Regelungen zu einer gemeinsamen Projektverantwortung weiterhin davon aus, dass auch eine gemeinsame Finanzierungsverantwortung besteht. Die Sprechklausel begründet einen Anspruch auf eine weitere Finanzierungsbeteiligung der Projektpartner oberhalb des Betrags von 4,562 Milliarden Euro.