Artikel: Wallauer Spange: Antrag auf Planfeststellung erneut eingereicht
Umweltfachliche Kompensationsmaßnahmen genauer hergeleitet • Aktualisierungen aufgrund geänderter Richtlinien und Verordnungen berücksichtigt • Baustart etwa ein Jahr später
Für eine starke Schiene plant die Deutsche Bahn (DB) mit der etwa vier Kilometer langen Wallauer Spange eine direkte Verbindung zwischen dem Wiesbadener und dem Frankfurter Ast der Schnellfahrstrecke Köln–Rhein/Main. Durch die Schließung der Lücke zwischen Wiesbaden und dem Frankfurter Flughafen verkürzt sich die Fahrzeit vom Hauptbahnhof Wiesbaden zum Fernbahnhof des Frankfurter Flughafens künftig auf 16 Minuten. Die zweigleisige Verbindungsspange dient ausschließlich dem Personenverkehr.
Den für das wichtige Kapazitätsprojekt erforderlichen Antrag auf Planfeststellung hat die DB am 19. März beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erneut eingereicht. Einen ersten Antrag hatte die DB bereits zum Jahreswechsel 2022/2023 gestellt und im Oktober 2023 wieder zurückgezogen. Im Rahmen der Vollständigkeitsprüfung der Unterlagen hatte das Eisenbahn-Bundesamt gefordert, die umweltfachlichen Kompensationsmaßnahmen noch genauer herzuleiten. Hintergrund dessen ist der Wechsel von der Landes- zur Bundeskompensationsverordnung. Darüber hinaus waren weitere Aktualisierungen aufgrund zwischenzeitlicher Änderungen von Richtlinien und Verordnungen erforderlich.
Als nächster Schritt im Planfeststellungsverfahren für das Bahnprojekt ist die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit durch das EBA mit der Offenlage der Unterlagen vorgesehen. Anwohnende und Betroffene haben dann die Möglichkeit, ihre Einwendungen zu formulieren und beim EBA einzureichen.
Durch die Änderungen im Planungsablauf geht die DB von einem Baubeginn für die Wallauer Spange etwa ein Jahr später aus.