Artikel: Fundsachenmanagement: Es ist noch nichts verloren
Rückführungsquote von 60 Prozent • Wöchentliche Versteigerungen
Reisen und Gepäck gehören zusammen. Doch wie oft bleibt eigentlich etwas liegen? Deutschlandweit verlieren Reisende jährlich rund 250.000 Gegenstände in Bahnhöfen und Zügen der Deutschen Bahn (DB). Das sind knapp 700 vergessene Dinge pro Tag. Dazu gehören sowohl alltägliche Gegenstände, beispielsweise Mobiltelefone, als auch Kuriositäten, wie Gebisse, Brautkleider oder Richterroben. Doch Liegenlassen bedeutet nicht gleich Verlust. Denn durchschnittlich 60 Prozent der Gegenstände können dank der engagierten Mitarbeitenden der DB an ihre Besitzer:innen zurückgegeben werden, in hochwertigen Warengruppen wie beispielsweise Notebooks sogar bis zu 90 Prozent. Damit ist der Fundservice der DB bundesweiter Marktführer.
Der lange Weg eines Fundstücks zurück zu seine:r Besitzer:in
Wird ein Gegenstand an Bahnhöfen oder in Zügen der Deutschen Bahn AG oder ihren Vertragspartnern in Deutschland gefunden, ist der Weg genau festgelegt. Wer zum Beispiel im ICE von Frankfurt nach Mannheim eine vergessene Reisetasche findet, kann sie direkt beim Zugpersonal abgeben. Die Tasche wird dann sieben Tage lang an einer der über 80 lokalen Fundstellen aufbewahrt, in diesem Fall im Mannheimer Fundbüro. Hier suchen Mitarbeitende nach Hinweisen, um den/die Besitzer:in ausfindig zu machen und zu kontaktieren. Wird der/die Inhaber:in ermittelt, kann die Tasche innerhalb von drei Wochen in Mannheim abgeholt oder entgeltlich an eine Wunschadresse versendet werden.
Wurde der/die Eigentümer:in der Tasche nicht innerhalb von sieben Tagen gefunden, geht es für das Fundstück in das zentrale Fundbüro nach Wuppertal. Hier lagern auf 1.300 Quadratmetern täglich zwischen 15.000 und 16.000 Gegenstände, darunter auch viele skurrile Objekte. Neben einem Spiegelteleskop oder diversen Prothesen finden sich auch echte Raritäten: Ein Brief eines italienischen Soldaten aus dem zweiten Weltkrieg, verfasst an seine Mutter anlässlich des Muttertags, wurde an das DB Museum übergeben und in die Ausstellung aufgenommen.
Auch Wuppertal ist zunächst nicht die Endstation für das gefundene Gepäckstück. Weitere vier Wochen lang wird nach dem/der Besitzer:in geforscht, die Tasche wird bis zu 90 Tage aufbewahrt. Um die bei diesem erheblichen Aufwand entstehenden Kosten zu decken, wird je nach Art und Zeitpunkt der Abholung eine Bearbeitungsgebühr zwischen 5 und 35 Euro erhoben. Wohnt der/die Besitzer:in im Ausland, ist auch ein Versand in die ganze Welt möglich. Hier fallen zusätzliche Gebühren an.
Zum zweiten, zum dritten – Verkauft!
Sollte sich auch in diesem Zeitrahmen kein/e Eigentümer:in gemeldet haben, wird die Reisetasche zum Härtefall. Das bedeutet, sie kommt nach gesetzlichen Bestimmungen unter den Hammer und wechselt den/die Besitzer:in. Ob die Tasche als Einzelstück oder mit ähnlichen Fundstücken zu einem Paket geschnürt wird, entscheidet der/die erfahrene Auktionator:in. Es können auch Motto-Koffer entstehen, zum Beispiel ein Kostümpaket, das passend zur Karnevalssaison ersteigert werden kann, oder ein Urlaubskoffer mit Sommermode vor dem Ferienstart. Hochwertige Einzelstücke oder große Gegenstände kommen separat unter den Hammer.
Natürlich können nicht alle Fundstücke versteigert werden. Bei gefährlichen Gegenständen wie Waffen, Rauschgift o. ä. wird die Bundespolizei benachrichtigt. Verderbliche Gegenstände werden fachgerecht entsorgt.
Normalerweise gibt es jeden Donnerstag ab 15 Uhr (ausgenommen an gesetzlichen Feiertagen in NRW) am Wuppertaler Hauptbahnhof eine Versteigerung. Das sind pro Jahr insgesamt rund 60 Auktionen. Aufgrund der Corona-Pandemie mussten die Versteigerungen 2020 weitgehend ausfallen. Sperrige Gegenstände wie Skier oder Fahrräder werden lokal versteigert. Seit 20 Jahren moderiert Auktionator Walter Schreiner diese Veranstaltungen – mit einem rheinischen Charme, dem schwer zu widerstehen ist. Alle Auktionstermine werden online veröffentlicht: bahn.de/fundservice
Wird die Reisetasche erfolgreich versteigert, bewahrt das Fundbüro den Erlös drei Jahre lang für den/die Eigentümer:in auf. Findet sich der/die Inhaber:in auch dann nicht, behält die Bahn den Erlös zur Finanzierung des Fundservices. So verhält es sich auch bei gefundenem Bargeld.
Verlustmeldungen vereinfacht aufgeben
Um den Verlust eines Gegenstandes zu melden, gibt es verschiedene Wege: Online, unter www.bahn.de/fundservice, steht eine Benutzeroberfläche mit detailliertem Auswahlmenü und Referenzbildern zur Verfügung, um Kund:innen die Eingabe zu erleichtern. Außerdem gibt es eine aktuelle Datenbank, die passende bereits gefundene Gegenstände anzeigt. Dadurch wird die Rückführung der Fundstücke weiter beschleunigt. Zudem gibt es die Möglichkeit, den Verlust schriftlich* per Post zu melden. An Bahnhöfen können Reisende einen Verlustantrag – auf Deutsch, Englisch oder Französisch – an der DB Information oder der Fundstelle erhalten und abgeben.
Anspruch auf Finderlohn
Wer Gegenstände findet und sie abgibt, hilft nicht nur den Reisenden, sondern kann auch mit einem kleinen Dankeschön rechnen. Mitarbeitende des DB Fundbüros stellen Finder:innen zunächst eine Quittung aus. Ist die Sache mehr als 50 Euro wert, besteht Anspruch auf einen Finderlohn. Die Höhe des Finderlohns richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und dem Wert des Gegenstandes. Der Anspruch auf Finderlohn ist drei Jahre gültig. Mitarbeitende der DB und ihren Tochterfirmen sind vom Finderlohn ausgeschlossen.
* Postadresse: DB Station&Service AG, Zentrales Fundbüro, Döppersberg 37, 42103 Wuppertal; E-Mail: fundbuero.DBAG@deutschebahn.com
Weitere Informationen finden Sie unter: www.bahn.de/fundservice
Stand: Januar 2022