Häufig gestellte Fragen

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Artikel: Häufig gestellte Fragen

Hier haben wir Ihnen Fragen und Antworten zu einigen "Dauerbrennern" im Datenschutz zusammengestellt.

Wie erhalte ich eine Auskunft über die von mir gespeicherten Daten?

Alle Verantwortlichen im DB-Konzern sind verpflichtet, Ihnen zeitnah, kostenfrei und vollumfänglich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erteilen.

Bei über 100 Konzernunternehmen und über 1000 verantwortlichen Stellen benötigen wir allerdings Ihre Mithilfe: Da es datenschutzrechtlich kein Konzernprivileg gibt, werden die personenbezogenen Daten lediglich bei den jeweiligen verantwortlichen Stellen zweckgebunden verarbeitet und im Regelfall in verschiedenen, voneinander getrennten Datenbanken aufbewahrt.

Deshalb ist es empfehlenswert, den Verantwortlichen schriftlich mitzuteilen, worüber Sie eine Auskunft wünschen. Hierfür helfen uns Angaben zu Konzerngesellschaften, mit denen Sie ein Vertragsverhältnis unterhalten, wie z. B. die DB Fernverkehr AG, DB Regio AG oder die DB Vertrieb GmbH. Auch Hinweise zu Produkten, die Sie in letzter Zeit bei der Deutschen Bahn erworben haben (BahnCard, bahn-bonus, Fahrrad- und/oder Automiete, usw.) oder Diensten, die Sie genutzt haben (z. B. DB Navigator), helfen uns, Ihr Anliegen zuzuordnen.

Um sicherzustellen, dass nur Berechtigte Informationen zu gespeicherten Datensätzen erhalten, benötigen wir zudem eindeutige Informationen aus den jeweiligen Vertragsverhältnissen mit den betreffenden Konzernunternehmen. Das können beispielsweise Abo-, Kund:innen-, Buchungs- oder auch Ticketnummern sein.

Sollten Sie eine Auskunft für Dritte (z. B. Angehörigen) verlangen, geht das allerdings nur mit einer schriftlichen Einwilligung dieser Person (bitte Vollmacht beifügen). In der Regel erhalten Sie dann Ihre gewünschte Auskunft auf dem Postweg.

Wo finde ich die Datenschutzhinweise zu einzelnen Produkten oder Dienstleistungen der DB?

Es gibt keinen allgemeinen, für alle Leistungen der DB geltenden Datenschutzhinweis, da für verschiedene Leistungen unterschiedliche Konzerngesellschaften verantwortlich sein können und immer nur spezifisch über die genaue Datenverarbeitung informiert werden kann. So verfügt beispielsweise jede Webseite und jede App über einen eigenen Datenschutzhinweis, der die konkrete Datenverarbeitung abbildet. Zudem gibt es für wichtige Bereiche eigenständige Datenschutzhinweise. Einen ersten Überblick finden Sie hier.

Wie erfahre ich, welche Daten von den Apps der DB verarbeitet werden?

Es lässt sich nicht pauschal beantworten, welche Daten welche App erhebt und verarbeitet. Sie finden aber in den Datenschutzhinweisen der jeweiligen App eine detaillierte Beschreibung der Datenverarbeitung. Eine weitergehende Datenverarbeitung oder gar ein Datenverkauf findet durch die Deutsche Bahn grundsätzlich nicht statt. 

Wie verarbeitet die DB Bewerber:innendaten?

Die DB verarbeitet Bewerberdaten nur zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens. Detaillierte Hinweise zum Umgang mit Bewerberdaten finden Sie hier.

Was sollte ich zum Einsatz von Videotechnologie bei der DB wissen?

Täglich reisen Millionen Menschen in unseren Bahnen und Bussen und besuchen unsere Bahnhöfe. Hierbei ist es uns ein großes Anliegen, den Aufenthalt in unseren Fahrzeugen und Örtlichkeiten sicher zu gestalten und betriebliche Abläufe reibungslos zu gewährleisten.

Neben dem Einsatz von geschultem Personal sowie der Ausgestaltung baulicher Gegebenheiten setzen wir an ausgewählten Bahnhöfen auch Videotechnologie ein. Dabei werden unterschiedliche Ansätze verfolgt. Im Rahmen der Sicherstellung des Bahnbetriebs unterstützen beispielsweise Kameras bei der Zugabfertigung oder bei der Reisendenlenkung. Daneben möchten wir mit Hilfe von Videotechnologie das subjektive Sicherheitsgefühl unserer Kund:innen, Besucher:innen und Mitarbeitenden stärken und möglichen Straftaten vorbeugen.

Bahnpolizeiliche Aufgaben an den Bahnhöfen übernimmt die Bundespolizei. Diese verantwortet dabei allein die Aufzeichnung der Videodaten. Die Deutsche Bahn führt selbst keine Videoaufzeichnung an Bahnhöfen durch.

In Teilen desöffentlichen Personennahverkehrs findet Videotechnologie ebenfalls Anwendung. Der Regionalverkehr wird von den Ländern organisiert und bestellt. Die einzelnen Verkehrsträger (Bsp. RMV, MVV u.a.) können dabei die Verkehrsunternehmen wie die DB Regio AG zur Videoüberwachung in den Fahrzeugen verpflichten. Bei Vorkommnissen werden den Strafverfolgungsbehörden die Aufzeichnungen der Videobilder zum Zweck der Strafverfolgung zur Verfügung gestellt.

In bestimmen Bahnhöfen und zwischen ausgesuchten Verbindungen des Regionalverkehrs sind Mitarbeiter:innen unseres bahninternen Sicherheitsdienstleisters größeren Gefahrenmomenten ausgesetzt. Daher finden in diesen besonderen Bereichen sogenannte Bodycams zum Schutz unserer Kolleg:innen Anwendung.

Der Einsatz von Videotechnologie in Unternehmen der Deutschen Bahn erfolgt nach datenschutzrechtlicher Prüfung nur, wenn ansonsten keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. Jede Videoüberwachung unterliegt einer kontinuierlichen Betrachtung. Sollte dabei festgestellt werden, dass die Erforderlichkeit zur Durchführung der Videoüberwachung nicht mehr gegeben ist,  werden Kameras auch wieder demontiert. Damit stellen wir sicher, dass niemand unverhältnismäßig überwacht wird.

Die Nutzung von Videotechnologie in Unternehmen der DB dient folgenden Zwecken: Der Gewährleistung der Sicherheit unserer Kund:innen und Beschäftigten, der Wahrung des Hausrechts sowie der Gewährleistung eines sicheren Eisenbahnbetriebes. Rechtsgrundlage hierfür ist das überwiegende berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO.

Zum anderen erfolgt die Videoüberwachung in Bahnhöfen zu Zwecken der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit durch die Bundespolizei aufgrund des Bundespolizeigesetzes.

Die vollständigen Datenschutzinformationen zum Einsatz von Videotechnologie finden Sie auf den Webseiten der jeweils Verantwortlichen bei DB Station&Service AG für die Videoüberwachung in Bahnhöfen, bei DB Regio AG bzw. deren Töchtern bei Videoüberwachung in Fahrzeugen sowie bei DB Sicherheit GmbH hinsichtlich der Verwendung von Bodycams.

Werden meine Daten weitergegeben?

Wenn Sie einen Vertrag mit uns geschlossen haben, geben wir Ihre Daten nur an Dritte weiter, wenn es aufgrund der Geschäftsbeziehung erforderlich ist. Wenn wir Dienstleister:innen einsetzen, wie z. B. Callcenter, um die mit Ihnen geschlossenen Verträge durchzuführen, müssen wir die Daten an diese weitergeben. Damit diese die Daten ausschließlich in Erfüllung unseres Auftrages verarbeiten, werden sie durch uns entsprechend vertraglich verpflichtet und kontrolliert. Im Übrigen geben wir Daten nur weiter, wenn es zur Erfüllung der vereinbarten Zwecke oder zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben erforderlich ist oder Sie eingewilligt haben.