Fahrvergünstigung für nichteheliche Partner

Zum Inhalt springen

Artikel: Fahrvergünstigung für nichteheliche Partner

Ab jetzt können DB-Mitarbeitende auch Fahrvergünstigungen für ihre nichtehelichen Partner bestellen. Ebenso profitieren deren Kinder von der neuen Regelung und können ab sofort vergünstigt mit ihren Eltern Zug fahren.

Warum nicht auch Freunden und Bekannten Fahrvergünstigungen ermöglichen?  

Da bislang die Angehörigkeit zu DB-Mitarbeitenden durch die Ehe bevorteilt wurde, werden nun ehegleiche Partnerschaften ebenso begünstigt. Es geht hierbei um die engsten Angehörigen, die beispielsweise in gleichgeschlechtlichen Beziehungen den wertgleichen Status einer Ehepartnerschaft zwischen Mann und Frau bisher nicht erhielten.  

Fachbereichsauskunft Fahrvergünstigung im Gespräch mit der Redaktion: 

„Um nicht-eheliche Lebensgemeinschaften verheirateten Paaren bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften gleichzustellen, hat sich der DB-Konzern an der bestehende Regelung aus der Konzernrichtlinie „Fahrvergünstigungen Grundsätze“ orientiert: Mit dem Tag der Einstellung des Mitarbeiters können Familienangehörige auf Antrag des Hauptberechtigten einen Berechtigungsausweis erhalten, sofern sie im gemeinsamen Haushalt mit dem Hauptberechtigten leben bzw. bis zu seinem Tod gelebt haben. […]“ 

Welche Vorrausetzungen müssen beim Nutzen der Fahrvergünstigung erfüllt sein?  

Voraussetzung für die Anmeldung von Partner:innen und die gemeinsamen Kinder ist eine gleiche Meldeadresse des jeweiligen Paares. Ob die Partnerschaft mit oder ohne Trauschein dokumentiert ist, spielt hier keine Rolle. Die Erstanmeldung für die Fahrvergünstigung erfolgt online über die smarte MobiDigApp, mit der DB-Mitarbeitende, ebenso wie DB-Kunden, die den DB-Navigator nutzen, einfach und digital Fahrtbuchungen vornehmen können.